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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vercharterung einer einzigen, auch selbstgenutzten Segelyacht
Lässt sich bei der Vercharterung einer einzigen Segelyacht realistischerweise kein Einnahmenüberschuss prognostizieren und ist die Segelyacht von Anfang an sowohl zur Vermietung an Dritte als auch zu einer nicht unerheblichen privaten Selbstnutzung bestimmt, besteht nach dem keine Einkünfteerzielungsabsicht.