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Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten bei grenzüberschreitenden Konzernen
Unternehmen mit internationalen Tochtergesellschaften müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllen und ihre grenzüberschreitenden Verrechnungspreise dokumentieren (Einführung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung - GaufzVO - aufgrund von § 90 Abs. 3 AO, vgl. im Einzelnen BBK F. 5 S. 695). Zu Einzelfragen hat das BMF jetzt in einem umfangreichen Schreiben (76 Seiten) vom - IV B 4 - S 1341 - 1/05 Stellung bezogen, das gegen Kostenerstattung beim NWB Volltext-Service unter der Telefonnummer 0 23 23 / 1 41-9 70 oder unter service@nwb.de bezogen werden kann.
→ BBK F. 5 S. 695