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Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Mehrfach-Gesellschafter-Geschäftsführern
Synergieeffekte verhindern die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen
Auch wenn nach Ansicht des BFH bei einer Mehrfach-Gesellschafter-Geschäftsführung nach wie vor die Regelvermutung einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht, ist doch Folgendes zu beachten: Bringt gerade die Paralleltätigkeit für die erste Gesellschaft Vorteile mit sich, die den Verlust an zeitlichem Einsatz vollständig oder teilweise ausgleichen, kann es zu einer vollständigen oder teilweisen Nichtberücksichtigung der Paralleltätigkeit kommen. Mit der Folge, dass für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kein Raum mehr bleibt! Durch zwei wird der bisherige Automatismus zwischen Mehrfachgeschäftsführung und verdeckter Gewinnausschüttung durchbrochen. Gelingt der Nachweis von Synergieeffekten für die Unternehmen, in denen der Mehrfach-Gesellschafter-Geschäftsführer beschäftigt ist, bietet dies für die Beratungspraxis neue Perspektiven.
I. Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung
Betriebswirtschaftlich sprechen viele Gründe dafür, abgrenzbare Teile eines bisherigen Gesamtunternehmens in selbständigen Gesellschaften zu organisieren, zum Beispiel um insolvenzgefährdete Sparten auszugliedern oder frühzeitig defi...