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Arbeitsrecht | Rückgabe eines Firmen-Pkw nach Kündigung
Auch unter Geltung des § 308 Nr. 4 BGB bleiben vertragliche Klauseln, die zur Rückgabe des auch privat genutzten Firmen-Pkw bei erfolgter Kündigung und Freistellung verpflichten, jedenfalls dann wirksam, wenn der Wert der Nutzung im Verhältnis zur restlichen Vergütung nur unbedeutend (hier: 2,62 %) ist (, MDR 2005, 459).