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Steueränderungen in Frankreich 2004/2005
A. Finanzgesetz für 2004
Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:
die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2004 anwendbar,
die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft.
I. Einkommensteuer
1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle
Die neue Steuertabelle für 2004 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
in % | Einkommen in
€ | |||
0 | bis | 4 334 | ||
6,83 | von | 4 334 | bis | 8 524 |
19,14 | von | 8 524 | bis | 15 004 |
28,26 | von | 15 004 | bis | 24 294 |
37,38 | von | 24 294 | bis | 39 529 |
42,62 | von | 39 529 | bis | 48 747 |
48,09 | über | 48 747 |
Gegenüber der Tabelle für 2003 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben.
b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle
10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 640 € auf 12 862 € für in 2004 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 376 € auf 382 € angehoben.
10 %iger Pauschalabzug bei Pensionen und Renten: Dieser Abzug, der pro zusammen veranlagtem Haushalt gilt, beträgt für 2004 höchstens 3 324 €. S. 376
20 %iger Sonderausgabenpauschalabzug...