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IWB Nr. 8 vom Seite 375 Fach 5 Frankreich Gr. 2 Seite 1418

Steueränderungen in Frankreich 2004/2005

von Rechtsanwalt/Steuerberater Wolfhard Tillmanns, Avocat au Barreau des Hauts de Seine, Düsseldorf/Neuilly

A. Finanzgesetz für 2004

Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:

  • die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2004 anwendbar,

  • die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft.

I. Einkommensteuer

1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle

Die neue Steuertabelle für 2004 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz in %
Einkommen in €
0
bis
4 334
6,83
von
4 334
bis
8 524
19,14
von
8 524
bis
15 004
28,26
von
15 004
bis
24 294
37,38
von
24 294
bis
39 529
42,62
von
39 529
bis
48 747
48,09
über
48 747

Gegenüber der Tabelle für 2003 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben.

b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle

10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 640 € auf 12 862 € für in 2004 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 376 € auf 382 € angehoben.

10 %iger Pauschalabzug bei Pensionen und Renten: Dieser Abzug, der pro zusammen veranlagtem Haushalt gilt, beträgt für 2004 höchstens 3 324 €. S. 376

20 %iger Sonderausgabenpauschalabzug...

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