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Steueränderungen in Frankreich 2004/2005
A. Finanzgesetz für 2004
Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:
- die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2004 anwendbar, 
- die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft. 
I. Einkommensteuer
1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle
Die neue Steuertabelle für 2004 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
| Steuersatz
						in % | Einkommen in
						€ | |||
| 0 | bis | 4 334 | ||
| 6,83 | von | 4 334 | bis | 8 524 | 
| 19,14 | von | 8 524 | bis | 15 004 | 
| 28,26 | von | 15 004 | bis | 24 294 | 
| 37,38 | von | 24 294 | bis | 39 529 | 
| 42,62 | von | 39 529 | bis | 48 747 | 
| 48,09 | über | 48 747 | ||
Gegenüber der Tabelle für 2003 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben.
b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle
10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 640 € auf 12 862 € für in 2004 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 376 € auf 382 € angehoben.
10 %iger Pauschalabzug bei Pensionen und Renten: Dieser Abzug, der pro zusammen veranlagtem Haushalt gilt, beträgt für 2004 höchstens 3 324 €. S. 376
20 %iger Sonderausgabenpauschalabzug...