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Außensteuerrecht | Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung mit dem EU-Recht
Das FG Ba-Wü. hat in dem AdV-Beschluss v. (6 V 86/04) entschieden, dass im summarischen Verfahren keine eine Aussetzung gebietende Zweifel an der Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung mit dem EGV bestehen, wenn es sich um die Hinzurechnung des Gewinns einer in Hongkong ansässigen Zwischengesellschaft handelt. Der Senat hat u. a. die Auffassung vertreten, dass die Grundfreiheiten der Art. 39 ff. EGV nicht im Verhältnis zu Nicht-EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden. Die Beschwerde wurde nicht zugelassen.