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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das die Anlage zum (BStBl 2003 I S. 338), zuletzt neu gefasst durch (BStBl 2005 I S. 345), mit sofortiger Wirkung ergänzt um (7) Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften, (8) Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestags. Der Vorläufigkeitsvermerk gemäß Nr. 7 ist sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2004, der Vorläufigkeitsvermerk gemäß Nr. 8 sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen beizufügen. Zu den Nr. (1) bis (6) s. EN-Nr. 192/2005.