Finanzministerium Schleswig-Holstein - VI 353 - S 3197 - 003

Einheitsbewertung des Grundvermögens;
Fertigstellungszeitpunkt von Bürogebäuden

Bei der Bewertung von Bürogebäuden, die nach dem äußeren Erscheinungsbild als fertig gestellt erscheinen, deren Büroflächen sich aber noch in einem rohbauähnlichen Zustand befinden, weil im Innern der Gebäude insbesondere noch folgende Ausbauteile fehlen

  • Flurwände und Türen für die Flurwände,

  • Elektroverteilungen,

  • Elektro- und Kommunikationsleitungen,

  • Deckenverkleidungen der zu schaffenden Flure,

  • Endmontage der Sprinklereinrichtungen und Brandmeldeanlagen,

  • Bürotrennwände,

  • Malerarbeiten einschl. Bodenbeläge,

und bei denen im Falle der Vermietung die jeweils angemietete Teilfläche abgeteilt und innerhalb kurzer Zeit nach den Vorstellungen des Mieters bezugsfertig hergerichtet wird, sind bezüglich des Fertigstellungszeitpunkts die Grundsätze der Errichtung von Gebäuden in Bauabschnitten (§ 74 Satz 2 BewG) anzuwenden Das bedeutet, dass nach der ersten Vermietung und Herrichtung einer Teilfläche für den Mieter eine Bewertung als bebautes Grundstück vorzunehmen ist, dessen Einheitswert zum jeweiligen Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung der bis dahin zur Vermietung hergerichteten weiteren Gebäudeteile fortzuschreiben ist.

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Fundstelle(n):
AAAAB-52055