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FG Köln Urteil v. - 10 K 1367/04 EFG 2005 S. 822 Nr. 10

Gesetze: UStG § 6a Abs 1, UStG § 6a Abs 3 S 1, UStG § 6a Abs 4 S 1, UStG § 18e, UStDV § 17a Abs 1, UStDV § 17c Abs 1 S 1, UStDV § 17c Abs 2, UStG § 4 Nr 1b

Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Lieferungen: Formelle Nachweispflichten, Gutglaubensschutz

Leitsatz

1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist trotz Erfüllung aller formeller Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG, wenn der Unternehmer nicht die Angaben zur Person des tatsächlichen Abnehmers aufgezeichnet hat.

2) Die Durchführung eines qualifizierten Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG reicht alleine nicht aus, den Gutglaubenschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG auszulösen, wenn der Unternehmer es unterlässt, Erkundigungen über die tatsächlich bestehende Vertretungsberechtigung der für den Abnehmer auftretenden Person einzuholen.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 743 Nr. 12
EFG 2005 S. 822 Nr. 10
ZAAAB-51912

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FG Köln, Urteil v. 27.01.2005 - 10 K 1367/04

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