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Prozessrecht | Verkündung des Justizkommunikationsgesetzes
Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. ist im BGBl 2005 I S. 837 verkündet worden und am in Kraft getreten. Damit werden in der Zivilprozessordnung sowie in den weiteren Verfahrensordnungen Anpassungen an die Erfordernisse einer elektronischen Aktenbearbeitung vorgenommen. Dazu wird das gerichtliche elektronische Dokument als Äquivalent zu der Papierform in die Verfahrensordnungen eingeführt und im Hinblick auf Signaturerfordernis und Beweiskraft ausgestaltet.