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Negative Vorschenkung vor Erbfallerwerb
Negative Vorschenkungen sind nach dem , Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: II B 21/05), mit einem positiven Erbfallerwerb weder bei der Erbschaftsteuerfestsetzung noch im Billigkeitsweg zusammenzurechnen; zumindest dann nicht, wenn kein einheitliches Schenkungsversprechen vorliegt.