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Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen des Erblassers, die der Erbe auf Anforderung durch das Finanzamt erstellt
Wird der Erbe vom Finanzamt aufgefordert, für den Erblasser – berichtigte – Einkommensteuer- und Vermögensteuererklärungen einzureichen, und beauftragt er einen Steuerberater mit der Erstellung dieser Erklärungen, sind gemäß , die dafür in Rechnung gestellten Honorare beim Erben als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abzugsfähig.