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Verlustzuweisung trotz Schneeballsystems
Finanzgericht Hamburg honoriert Investitionsbereitschaft geschädigter Anleger beim Aufbau Ost
Der Fall
Das FG Hamburg hat denjenigen unter ca. 46 000 Anlegern Steuervorteile zugesprochen, die als atypisch stille Gesellschafter Anlagen der Hanseatischen Aktiengesellschaft Elektrizitätswerk- und Umwelttechnik und der Euro Kapitalbeteiligungs-Aktiengesellschaft in der Zeit von 1990 bis 1997 für Investitionen in Elektrizitätswerke und Umwelttechnik gezeichnet und nach deren Konkurs im Jahre 1997 ihre gesamten Einlagen verloren hatten.
Das Finanzamt Hamburg hatte diesen Anlegern rückwirkend vorläufig gewährte Steuervorteile mit der Begründung aberkannt, bei beiden Gesellschaften habe es sich um typische Verlustzuweisungsgesellschaften gehandelt, bei denen von vornherein absehbar gewesen sei, dass die beiden Gesellschaften und die mit ihnen in stiller Gesellschaft verbundenen Anleger keinen Gewinn hätten erzielen können, weil sie nach dem Schneeballsystem konzipiert waren, bei dem die Einlagen neu hinzugekommener Anleger dazu verwandt worden waren, die versprochene Verzinsung der Einlagen der bereits beigetretenen Gesellschafter zu finanzieren.
Das Finanzgericht hat auf die Klagen der betroffenen Anleger in seinen Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass die den Anlegern entsta...