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Kosten im gerichtlichen Steuerrechtsstreit
Eine systematische Darstellung der Kosten eines Finanzrechtsstreits und der Rechtsbehelfe in Kostensachen
Zum ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, das zu wesentlichen Neuerungen geführt hat. Grundsätzlich sind die Gerichtskosten nach wie vor im – allerdings völlig neu gefassten – Gerichtskostengesetz geregelt. Die Erstattung von Kosten an den obsiegenden Kläger und seinen Prozessbevollmächtigten ergibt sich künftig nicht mehr aus der BRAGO, die nur noch für Altfälle anwendbar bleibt, sondern aus dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das auch für Steuerberater gilt. Neu im Gebührensystem sind die Pauschalgebühr, der Mindeststreitwert, die Erhöhung des Auffangwerts, eine Vorfälligkeitsregelung für Gerichtsgebühren, der Wegfall der gerichtsgebührenfreien Klagerücknahme, die kostenrechtliche Gleichstellung der Klagerücknahme mit der Hauptsacheerledigung und die kostenrechtliche Gleichstellung von Urteil und Gerichtsbescheid. Die Neuregelung gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, die nach dem anhängig geworden sind, und für Verfahren über Rechtsmittel, die nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden sind. Für Rechtsstreitigkeiten, die zu diesem Zeitpunkt bereits anhängig waren, gilt das alte Recht noch fort. S. 1104