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BFH Urteil v. - VI 60/62 U BStBl 1962 III S. 419

Leitsatz

  1. Ist einem versetzten Beamten der Umzug möglich und zumutbar, so ist für die Anerkennung von Werbungskosten über den in den Urteilen des Bundesfinanzhofs VI 135/56 U und VI 204/56 U vom (BStBl 1957 III S. 361 und 362, Slg. Bd. 65 S. 339 und 342) gestellten Rahmen hinaus kein Raum.

  2. Ist die Ehefrau am Familienwohnsitz berufstätig, so steht das der Zumutbarkeit eines Umzuges vor allem dann nicht entgegen, wenn die Berufstätigkeit der Ehefrau ihrer Art nach nicht ortsgebunden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 419
BFHE 1963 S. 416 Nr. 75
DAAAB-51176

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BFH, Urteil v. 10.08.1962 - VI 60/62 U

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