OFD Hannover, - S 1301 - 335 - StO 112 a

Steuerliche Behandlung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Bezug:

Zusatz der Oberfinanzdirektion Hannover

Soweit ausnahmsweise ein Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber vorgenommen wurde, ist eine nachträgliche Freistellung der Ruhegehaltszahlungen nicht mehr möglich, wenn der Arbeitgeber bereits eine Lohnsteuerbescheinigung ausgeschrieben hat (§ 41c Abs. 3 Satz 1 EStG).

OFD Hannover, v. - S 1301 - 335 - StO 112 a

Fundstelle(n):
RAAAB-50785