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BBK Nr. 7 vom Seite 299 Fach 6 Seite 1268

Änderungen und Erweiterungen der Aufzeichnungspflichten gemäß § 22 UStG seit 2002

von Dipl.-Finw. Karl-Hermann Eckert, Potsdam
++ Kernaussagen ++

Das UStG sieht eine Fülle von Aufzeichnungen vor, die Unternehmen erfüllen müssen, um z. B. den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Die grundlegenden Hinweise zu den umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten wurden in BBK F. 6 S. 1147 - 1185 erläutert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und neu hinzugekommenen Aufzeichnungspflichten seit dem Jahr 2002.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Aufzeichnungen von Leistungen, die der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG unterliegen
III.
Steuerlagerregelung gem. § 4 Nr. 4a UStGÄnderungen ab •  Haftungstatbestände des § 13c UStG und § 13d UStG•  Änderungen der UStDV
II.
Sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 4 Nr. 13 und Nr. 14 UStG
IV.

I. Aufzeichnungen von Leistungen, die der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG unterliegen

1. Allgemeines

Durch den Wegfall des Abzugsverfahrens gem. § 18 Abs. 8 UStG zum unterliegen bestimmte nach dem im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Dies sind:

  • Werklieferungen oder sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (ab ),

  • Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzver...

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