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Abgabenordnung; | Unzulässigkeit von Steuervereinbarungen (§ 38 AO)
Nach dem sind Steuervereinbarungen im Hinblick auf die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung unzulässig (Hinweis auf ,BStBl 1985 II 354). Der Steueranspruch entsteht nur, sofern der Tatbestand verwirklicht worden ist. Bietet ein Vertrag insoweit keine hinreichende Grundlage, können die hierfür notwendigen Vertragspflichten auch nicht zur Erreichung dieser Erwartungen nachträglich hineininterpretiert werden.