Der Ansatz einer GmbH-Beteiligung mit dem vollen Betrag des anteiligen Eigenkapitals der GmbH nach § 4 Abs. 3 des 3. DMBEG
wird nicht dadurch unzulässig, daß die GmbH am Berichtigungstag z.B. durch Ausschüttung einer freien Reserve nicht mehr alle
Wirtschaftsgüter besitzt, die am Währungsstichtag vorhanden waren.
Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Schachtelprivilegs nach
§ 9 KStG erfüllt, so führt auch die Ausschüttung von Rücklagen seitens der Untergesellschaft bei der Obergesellschaft zu steuerfreien
Einnahmen.
Ist durch Ausschüttungen der Wert der Beteiligung unter den Buchwert gesunken, so darf auch mit steuerrechtlicher Wirkung
der niedrigere Teilwert angesetzt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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