Die Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder vom (BGBl I 1951, 387) ist wegen Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage ungültig.
Der RdF-Erlaß vom (RStBl 1944, 586) betreffend einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder war
kein Milderungserlaß im Sinne des
§ 13 AO a. F. Er ist von den Steuergerichten nicht anzuwenden.
Die gleichlautenden Erlasse (Entschließungen) der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I 1968, 719) betreffend einkommen- und lohnsteuerrechtliche Behandlung der Erfinder bis zum Erlaß einer Neuregelung sind insoweit nicht
durch die Vorschrift des
§ 131 Abs. 2 AO gedeckt, als sie gestatten, daß Steuervergünstigungen schon jetzt in endgültigen Veranlagungen gewährt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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