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BFH Urteil v. - IV R 110/68

Leitsatz

  1. Die Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder vom (BGBl I 1951, 387) ist wegen Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage ungültig.

  2. Der RdF-Erlaß vom (RStBl 1944, 586) betreffend einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder war kein Milderungserlaß im Sinne des § 13 AO a. F. Er ist von den Steuergerichten nicht anzuwenden.

  3. Die gleichlautenden Erlasse (Entschließungen) der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I 1968, 719) betreffend einkommen- und lohnsteuerrechtliche Behandlung der Erfinder bis zum Erlaß einer Neuregelung sind insoweit nicht durch die Vorschrift des § 131 Abs. 2 AO gedeckt, als sie gestatten, daß Steuervergünstigungen schon jetzt in endgültigen Veranlagungen gewährt werden.

Fundstelle(n):
TAAAB-50326

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BFH, Urteil v. 05.12.1968 - IV R 110/68

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