Die Verpflichtung des Veräußerers eines Grundstücks zur Übertragung des Eigentums an diesem Grundstück auf den Erwerber ist
steuerlich mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 11 Nr. 4 StAnpG) auf den Erwerber erfüllt.
Wurde der Einheitswert eines verkauften Grundstücks auf einen bestimmten Stichtag dem Erwerber zugerechnet und ist dieser
Einheitswertbescheid unanfechtbar geworden, so kann der Veräußerer bei seiner Vermögensteuerveranlagung nicht den Abzug einer
Sachleistungsverpflichtung mit der Begründung verlangen, das wirtschaftliche Eigentum an dem veräußerten Grundstück sei an
diesem Stichtag noch nicht auf den Erwerber übergegangen.
Zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Sachleistungsanspruchs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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