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BFH Urteil v. - III R 49/68

Leitsatz

  1. Die Verpflichtung des Veräußerers eines Grundstücks zur Übertragung des Eigentums an diesem Grundstück auf den Erwerber ist steuerlich mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 11 Nr. 4 StAnpG) auf den Erwerber erfüllt.

  2. Wurde der Einheitswert eines verkauften Grundstücks auf einen bestimmten Stichtag dem Erwerber zugerechnet und ist dieser Einheitswertbescheid unanfechtbar geworden, so kann der Veräußerer bei seiner Vermögensteuerveranlagung nicht den Abzug einer Sachleistungsverpflichtung mit der Begründung verlangen, das wirtschaftliche Eigentum an dem veräußerten Grundstück sei an diesem Stichtag noch nicht auf den Erwerber übergegangen.

  3. Zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Sachleistungsanspruchs.

Fundstelle(n):
YAAAB-50239

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 22.11.1968 - III R 49/68

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