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BFH Urteil v. - IV 299/62

Leitsatz

Geht ein Betrieb auf einen dem Ubergeber nicht gesetzlich unterhaltsverpflichteten Familienangehörigen über und zahlt dieser dem Übergeber eine Versorgungsrente, so beruht die Einräumung des Rentenrechts in der Regel auf einer sittlichen Pflicht. Die Rentenleistungen können nicht deshalb als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die Nichterfüllung dieser Pflicht dem geschäftlichen Ansehen des Erwerbers abträglich wäre. Soweit in dem Urteil IV 265/58 U vom (BFH 69, 387, BStBl III 1959, 406) eine abweichende Rechtsauffassung zum Ausdruck kommt, hält der Senat an ihr nicht fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAB-50044

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 25.08.1966 - IV 299/62

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