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BFH Urteil v. - VI R 211/66 BStBl 1968 II S. 816

Leitsatz

Hat ein Darlehnsnehmer ein Baudarlehen und für das vereinbarte Damnum ein vorab zu tilgendes Zusatzdarlehen erhalten und tilgt er das Zusatzdarlehen mit Zustimmung des Darlehnsgebers, bevor das mit Hilfe des Baudarlehens erstellte Einfamilienhaus bezugsfertig geworden ist und die EinfHaus-VO eingreift, so ist das Damnum auch schon vor diesem Zeitpunkt ausgegeben und daher bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 816
BFHE 1968 S. 276 Nr. 93
RAAAB-49992

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BFH, Urteil v. 28.06.1968 - VI R 211/66

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