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BFH Urteil v. - VI 249/65

Leitsatz

  1. Zur Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für Abnutzung nach § 7 b EStG durch eine Grundstücksgemeinschaft, an der Vater und Sohn beteiligt sind.

  2. Die erhöhten Absetzungen für Abnutzung nach § 7 b EStG können innerhalb einer Grundstücksgemeinschaft nur abweichend von den Eigentumsanteilen verteilt werden, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe dafür vorliegen, etwa, wenn ein Miteigentümer in höherem Verhältnis, als es seinem Eigentumsanteil entspricht, zur Baufinanzierung beigetragen hat.

  3. Über die Absetzung für Abnutzung nach § 7 b EStG können mehrere Beteiligte nicht frei verfügen.

Fundstelle(n):
IAAAB-49742

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BFH, Urteil v. 24.06.1966 - VI 249/65

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