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BFH Urteil v. - III 191/64 BStBl 1967 III S. 616

Leitsatz

In Aufteilungsfällen nach § 67 LAG ist als Streitwert der Ablösungswert des strittigen aufgeteilten Vierteljahrsbetrags anzusetzen. Dabei ist der Vervielfältiger der Ablösungstabelle zu entnehmen, die für den Aufteilungsstichtag gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 616
BFHE 1967 S. 249 Nr. 89
TAAAB-49358

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BFH, Urteil v. 16.06.1967 - III 191/64

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