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BFH Urteil v. - VI R 135/67 BStBl 1967 III S. 792

Leitsatz

  1. Nimmt ein Verwaltungsangestellter, der die Gehilfenprüfung abgelegt hat und in den gehobenen Verwaltungsdienst aufsteigen will, an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Inspektorprüfung teil, so sind die durch die Teilnahme verursachten Kosten Werbungskosten.

  2. Zu den Werbungskosten gehört in diesem Falle auch der Verpflegungsmehraufwand, der einem unverheirateten, im Haushalt seiner Mutter lebenden Verwaltungsangestellten dadurch entsteht, daß er seinen Aufenthalt vorübergehend an dem auswärtigen Ort nimmt, an dem die Lehrgänge stattfinden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 792
BFHE 1968 S. 40 Nr. 90
MAAAB-49304

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BFH, Urteil v. 18.08.1967 - VI R 135/67

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