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BFH Urteil v. - I 154/64 BStBl 1967 III S. 540

Leitsatz

Vergütungen, die eine Aktiengesellschaft an Mitglieder ihres Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat zahlt, unterliegen auch dann dem Abzugs verbot des § 12 Ziff. 3  KStG, wenn die Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmer eines an der Aktiengesellschaft beteiligten Unternehmens sind und auf Veranlassung dieses Unternehmens in den Aufsichtsrat gewählt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 540
BFHE 1967 S. 73 Nr. 89
NAAAB-49253

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BFH, Urteil v. 31.05.1967 - I 154/64

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