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BFH Urteil v. - V 224/63 BStBl 1966 III S. 472

Leitsatz

Der Mitinhaber einer Krankenanstalt kann für seine ärztlichen Leistungen in der Krankenanstalt die Steuerfreiheit nach § 4 Ziff. 15 (b) UStG dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die Krankenanstalt die Form einer juristischen Person hat oder zu den Mitinhabern Personen gehören, die keine unmittelbar der Krankenpflege dienenden Leistungen erbringen (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil des BFH V 279/60 U vom , BFH 77, 729, BStBl III 1963, 587).

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 472
BFHE 1966 S. 270 Nr. 86
UAAAB-49187

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BFH, Urteil v. 21.04.1966 - V 224/63

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