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BFH Urteil v. - III 344/63 BStBl 1967 III S. 282

Leitsatz

  1. Nichtzugeflossene, lediglich gutgeschriebene Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer zum Zwecke der Altersversorgung beim Ausscheiden aus dem Betrieb stellen keine abzugsfähigen Schulden beim Betriebsvermögen des Arbeitgebers dar.

  2. Zum Begriff einer freiwilligen sozialen Leistung mit dem Ziele einer Altersversorgung und dem Zweck, die begünstigten Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden.

  3. Zur Aktivierung der auf obige Leistungen entrichteten Lohnsteuern und Sozialabgaben beim Betriebsvermögen des Arbeitgebers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 282
BFHE 1967 S. 88 Nr. 88
XAAAB-49092

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BFH, Urteil v. 22.12.1966 - III 344/63

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