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BFH Urteil v. - III R 16/71 BStBl 1972 II S. 664

Leitsatz

1. Ein Anspruch, der nach der Vereinbarung der Parteien unter der Bedingung steht, daß ein ungewisses zukünftiges Ereignis nicht eintritt, ist regelmäßig nicht aufschiebend, sondern auflösend bedingt.

2. Ist die Rückzahlung eines aufgrund einer Tantiemeforderung begründeten Vereinbarungsdarlehens zwischen einem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht aufgelöst wird, so ist die Verpflichtung aus dem Vereinbarungsdarlehen aus diesem Grund nicht aufschiebend, sondern auflösend bedingt.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 664
BFHE S. 498 Nr. 105,
MAAAA-99249

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BFH, Urteil v. 25.02.1972 - III R 16/71

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