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BFH Urteil v. - II R 96/66 BStBl 1967 III S. 345

Leitsatz

Beim freiwilligen Austausch von Grundstücken zur besseren Gestaltung von Bauland ( § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG) sind Zuzahlungen unschädlich, die durch die Abgabe von Grundstücken zur Schaffung und Erweiterung von öffentlichen Straßen ( § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a GrEStG) veranlaßt sind (vgl. auch Urteil II 135/62 vom , BFH 85, 298, BStBl III 1966, 318).

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 345
BFHE 1967 S. 250 Nr. 88
NAAAB-49078

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BFH, Urteil v. 21.12.1966 - II R 96/66

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