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BFH Urteil v. - VI 230/64 U

Leitsatz

  1. Zur Auslegung des Begriffs "Einlage" in §10 a EStG.

  2. Der Senat tritt der Entscheidung des I. Senats des Bundesfinanzhofs I 185/59 S vom (BStBl 1960 III S. 485, Slg. Bd. 71 S. 629) darin bei, daß das betriebliche Interesse an der Einlage von Wirtschaftsgütern nicht lediglich damit begründet werden kann, daß der Steuerpflichtige durch die Einlage Entnahmen im Laufe des Jahres habe ausgleichen müssen, um sich die Steuervergünstigung des nicht entnommenen Gewinns ( §10 a EStG) zu erhalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAB-48803

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BFH, Urteil v. 08.10.1965 - VI 230/64 U

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