Daß die
AO eine mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht nicht zwingend vorschreibt, ist keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches
Gehör (
Art. 103 Abs. 1 GG).
Die Anberaumung eines Termins zur Erörterung vor dem beauftragten Richter des Finanzgerichts nach
§ 271 AO steht einer mündlichen Verhandlung im Sinne von
§ 272 AO nicht gleich.
Zu Unrecht gutgebrachte Wohnungsbau-Prämien können in entsprechender Anwendung des
§ 5 WoPG zurückgefordert werden, auch wenn der Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erfüllt ist.
§ 5 WoPG ist ein Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, daß, wer auf Kosten der Allgemeinheit etwas zu Unrecht erhalten hat, zur
Herausgabe verpflichtet ist. Die in
§ 5 WoPG Absätze 1 und 2 genannten Fälle sind nur Beispiele für dieses Prinzip.
Der Rückforderungsanspruch auf Wohnungsbau-Prämie ist nur nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und den gesetzlichen
Verjährungsfristen begrenzt.
Zur Stellung der Bausparkassen im Wohnungsbau-Prämienverfahren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.