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BFH Urteil v. - IV 455/61 U

Leitsatz

Steht bei Aufstellung der Bilanz für das letzte laufende Wirtschaftsjahr einer aufgelösten KG fest, daß ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos des Kommanditisten mit späteren Gewinnen ( § 167 Abs. 3 HGB) nicht mehr in Betracht kommt, und besteht unter den Gesellschaftern Streit darüber, wem der auf den Kommanditisten nach dem Gewinnverteilungsschlüssel entfallende Verlust bei der einheitlichen Gewinnfeststellung zuzurechnen ist, so ist dieser Verlustanteil nicht dem Kommanditisten, sondern dem Komplementär zuzurechnen.

Fundstelle(n):
IAAAB-48556

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 19.11.1964 - IV 455/61 U

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