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BFH Urteil v. - VI 274/63 U

Leitsatz

  1. Es steht der Gewährung von Wohnungsbauprämie nicht entgegen, wenn ein Bausparer die vor Ablauf der Sperrfrist von der Bausparkasse zugeteilte und ausgezahlte Bausparsumme unverzüglich einem Bauherrn überläßt, der sie zur Finanzierung des Baues eines Hauses mitverwendet, in dem der Bausparer eine Wohnung erhält.

  2. Es ist ohne Bedeutung, in welchem Umfang das errichtete Haus Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken dient. Voraussetzung ist nur, daß die Bausparsumme nicht höher ist als die Baukosten der Wohnung des Bausparers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAB-48509

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 19.02.1965 - VI 274/63 U

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