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BFH Urteil v. - II 232/59 U

Leitsatz

  1. Leistungen, die auf einem Ergebnisausschlußvertrag beruhen, sind bürgerlich-rechtlich wie gesellschaftsteuerrechtlich Leistungen auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung.

  2. Für die Steuerpflicht aus § 2 Ziff. 2 KVStG 1934 ist nicht erforderlich, daß der die Leistung auslösende Anspruch unmittelbar im Gesellschaftsvertrag begründet worden ist; es genügt, daß dieser Anspruch seinerseits auf einen gesellschaftsrechtlichen Grund zurückzuführen ist.

Fundstelle(n):
QAAAB-48416

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BFH, Urteil v. 20.05.1964 - II 232/59 U

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