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BFH Urteil v. - III 53/61 U

Leitsatz

  1. Eine Fortschreibungsveranlagung des Grundsteuermeßbetrages ist auch zum Zwecke einer Fehlerbeseitigung zulässig. Die Fortschreibungsveranlagung setzt keine Fortschreibung des Einheitswertes voraus, wenn bereits ein Einheitswert für den Stichtag, auf den die Fortschreibungsveranlagung durchzuführen ist, besteht.

  2. Die Benutzung eines unbebauten Grundstückes durch Arbeitnehmer eines gewerblichen Betriebes zum Abstellen ihrer Fahrzeuge ist eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAB-48375

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 30.04.1964 - III 53/61 U

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