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BFH Urteil v. - III 129/62 U

Leitsatz

  1. Die Zusammenveranlagung von Ehegatten bei der Hauptveranlagung zur Vermögensteuer auf den verstößt nicht gegen das GG.

  2. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten verstößt die Versagung des Freibetrages von 5 000 DM nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VStG nicht gegen das GG, wenn das Gesamtvermögen des Ehegatten, der die persönlichen Voraussetzungen für den Freibetrag erfüllt, zwar nicht mehr als 100 000 DM, das Gesamtvermögen beider Ehegatten aber mehr als 200 000 DM beträgt.

Fundstelle(n):
ZAAAB-48144

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BFH, Urteil v. 24.07.1964 - III 129/62 U

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