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BFH Urteil v. - IV 183/60 U BStBl 1964 III S. 241

Leitsatz

Das nach Zeitabschnitten bemessene Pauschalhonorar eines Steuerbevollmächtigten umfaßt in der Regel alle in diesem Zeitraum anfallenden Leistungen, so daß in der Bilanz kein Passivposten für später anfallende Arbeiten gebildet werden darf.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 241
BFHE 1964 S. 23 Nr. 79
CAAAB-47988

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BFH, Urteil v. 06.02.1964 - IV 183/60 U

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