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BFH Urteil v. - I 276/61 S BStBl 1963 III S. 464

Leitsatz

  1. Der Begriff "außer Ansatz bleiben" in Abs. 3 des § 9 KStG ist der gleiche wie der in Abs. 1.

  2. Das Außer-Ansatz-Bleiben von Gewinnanteilen auf Schachtelbeteiligungen ist eine sachliche Steuerbefreiung. Unter Aufgabe der im Urteil I 189/59 S vom (BStBl 1961 III S. 80, Slg. Bd. 72 S. 210) vertretenen Auffassung kommt der Senat zu dem Ergebnis, daß schachtelbegünstigte Einnahmen den abzugsfähigen Verlust der Obergesellschaft nicht mindern.

  3. Die Nachsteuer des § 9 Abs. 3 KStG ist eine Ergänzung der von der Untergesellschaft gezahlten ermäßigten Körperschaftsteuer.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 464
BFHE 1964 S. 394 Nr. 77
XAAAB-47955

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BFH, Urteil v. 03.07.1963 - I 276/61 S

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