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BFH Urteil v. - III 366/58 U BStBl 1960 III S. 508

Leitsatz

Verpflichtungen eines Bürgen aus Bürgschaften sind vor seiner Inanspruchnahme aufschiebend bedingt und daher bei der Einheitsbewertung seines Betriebsvermögens nicht zu berücksichtigen. Das sog. "Gesetz der großen Zahl" oder der Gesichtspunkt des Delkredere sind hierbei nicht anzuwenden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 508
BFHE 1961 S. 690 Nr. 71
XAAAB-47793

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 07.10.1960 - III 366/58 U

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