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BFH Urteil v. - III 237/58 U BStBl 1963 III S. 413

Leitsatz

  1. Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechtes, die der Heranziehung von Ausländern zur Vermögensabgabe nach dem LAG entgegensteht.

  2. In der Auferlegung der Vermögensabgabe nach dem LAG liegt keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG; ebensowenig bewirkt sie eine Aushöhlung des Eigentums und Verletzung des Art. 19. Abs. 2 GG.

  3. In der Heranziehung von Ausländern zur Vermögensabgabe liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 413
BFHE 1964 S. 258 Nr. 77
NAAAB-47714

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BFH, Urteil v. 26.04.1963 - III 237/58 U

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