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BFH Urteil v. - III 19/60 U BStBl 1963 III S. 340

Leitsatz

Es liegt ein auf Rüge zu beachtender wesentlicher Verfahrensmangel vor, wenn das Finanzgericht zunächst eine Erörterung des Streitfalles vor dem Berichterstatter anregt, dann aber unter Übergehung eines vom Rechtsmittelführer entsprechend gestellten Antrages über die Sache entscheidet.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 340
BFHE 1964 S. 64 Nr. 77
NAAAB-47698

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BFH, Urteil v. 19.04.1963 - III 19/60 U

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