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BFH Urteil v. - VI 41/61 U BStBl 1962 III S. 187

Leitsatz

  1. Bringt ein Steuerpflichtiger ein Kind, für das er Kinderermäßigung erhält, auswärts zur Berufsausbildung unter, so steht ihm, sofern ihm durch die auswärtige Unterbringung überhaupt Aufwendungen erwachsen, der in Satz 3 von § 33 a Abs. 2 EStG 1957 genannte Freibetrag in voller Höhe zu. Auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen kommt es nicht an.

  2. Zur Auslegung eines Gesetzes gegen seinen Wortlaut. StAnpG §1 Abs. 2; EStG 1957 §33 a Abs. 2 Satz 3.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 187
BFHE 1962 S. 499 Nr. 74
BAAAB-47676

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BFH, Urteil v. 26.01.1962 - VI 41/61 U

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