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BFH Urteil v. - VI 210/60 U BStBl 1961 III S. 547

Leitsatz

Wenn ein Hochschullehrer an eine Universität berufen wird und dort eine Wohnung bezieht, gleichzeitig aber an seinem bisherigen Wirkungsort die Familienwohnung beibehält, weil er die dortige Spezialbibliothek für seine Forschungstätigkeit während der akademischen Ferien benutzt, so führt er einen doppelten Haushalt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind Werbungskosten. Die Finanzverwaltungsbehörden können die steuerliche Berücksichtigung dieser Mehrkosten nicht mit der Begründung versagen, daß dem Steuerpflichtigen der Umzug zuzumuten gewesen sei und er die Wohnung am bisherigen Ort nur aus persönlichen Gründen beibehalte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 547
BFHE 1962 S. 770 Nr. 73
QAAAB-47149

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BFH, Urteil v. 01.09.1961 - VI 210/60 U

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