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BFH Urteil v. - VI 196/56 U BStBl 1959 III S. 84

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der aus nicht zwingenden Gründen einen doppelten Haushalt führt, kann wählen,

  1. ob er die Anerkennung von Werbungskosten nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 135/56 U vom (BStBl 1957 III S. 361, Slg. Bd. 65 S. 339) beantragen will oder

  2. ob er die tatsächlichen Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstätte im Rahmen des § 20 Abs. 2 Ziff. 2 LStDV 1955 geltend machen will oder

  3. ob er die Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung am Arbeitsort zur Arbeitsstätte im Rahmen des § 20 Abs. 2 Ziff. 2 LStDV 1955 als Werbungskosten berücksichtigt haben will.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 84
BFHE 1959 S. 216 Nr. 68
YAAAB-46734

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BFH, Urteil v. 19.12.1958 - VI 196/56 U

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