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BFH Urteil v. - I 207/58 U BStBl 1959 III S. 320

Leitsatz

  1. Bei der Bemessung des Teilwerts von Darlehnsforderungen einer Brauerei an Gaststätten sind die damit verbundenen Vorteile in Form von Bierbezugsverpflichtungen der Darlehnsschuldner (Gaststätten) zu berücksichtigen.

  2. Bierbezugsverpflichtungen von Gaststätten zugunsten einer Brauerei sind wie Konkurrenzverbote selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 320
BFHE 1960 S. 153 Nr. 69
IAAAB-46654

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BFH, Urteil v. 17.03.1959 - I 207/58 U

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