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BFH Urteil v. - VI 25/56 U BStBl 1957 III S. 161

Leitsatz

  1. Aufsichtsratsvergütungen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nach den allgemeinen Grundsätzen zu behandeln.

  2. Bei einer Veranlagung wegen berechtigten Interesses (§ 46 Abs. 1 Ziff. 4  EStG 1954) sind grundsätzlich alle Einkünfte des Steuerpflichtigen in die Veranlagung einzubeziehen.

  3. Zur Auswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom (Bundesgesetzblatt 1957 I S. 186, Bundessteuerblatt 1957 I S. 193) auf die im Rechtsbeschwerdeverfahren anhängigen Sachen.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 161
BFHE 1957 S. 428 Nr. 64
TAAAB-46565

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BFH, Urteil v. 29.03.1957 - VI 25/56 U

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